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Seit mehr als 30 Jahren ist die Lösung rechtlicher Probleme mein Metier. Für meine Mandanten nehme ich deren Interessen kompetent sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich wahr. Hierfür habe ich mich spezialisiert auf das Fachgebiet Familienrecht mit den Teilgebieten

  • Ehescheidung und Folgesachen
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vaterschaftsangelegenheiten
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft.

Ich berate und vertrete Sie aber auch gern auf den weiteren zivilrechtlichen Gebieten:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Forderungseinzug

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