Seit mehr als 30 Jahren ist die Lösung
rechtlicher Probleme mein Metier. Für meine Mandanten nehme
ich deren Interessen kompetent sowohl außergerichtlich als
auch gerichtlich wahr. Hierfür habe ich mich spezialisiert
auf das Fachgebiet Familienrecht mit den Teilgebieten
- Ehescheidung und Folgesachen
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Vaterschaftsangelegenheiten
- nichteheliche Lebensgemeinschaft.
Ich berate und vertrete Sie aber auch gern auf den weiteren
zivilrechtlichen Gebieten:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Forderungseinzug
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